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AGB

Auszug aus unseren allgemeinen Leistungs- und Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2 Art und Umfang der Leistung

Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Werterhaltungsplan / Auftrag / Vertrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeit erhalten hat. Die Leistungen werden, wie im Werterhaltungsplan / Auftrag vereinbart, ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3 Abnahme

Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden oder einmaligen Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens nach einem Tag oder bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Handwerksleistungen u. ä.) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittweise – direkt nach dem Ausführungsabschluss durch den Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam. Diese Abnahmen sind mittels eines Abnahmescheins zu dokumentieren. Kommt der Auftraggeber der Anforderung zu Abnahme nicht nach, gilt das Werk als angenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen. Werden von Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistungen berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zu Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Handwerksleistung nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Handwerksleistung trifft. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

4 Aufmaß

Bei Auftragsaufmaß des Auftragnehmers werden die üblichen Handwerksregeln berücksichtigt. Aufmaße durch den Auftraggeber, bei denen nicht die korrekten Werte angegeben wurden, erfolgt eine Nachberechnung oder eine Gutschrift auf Basis des tatsächlichen Aufmaßes.

5 Preise

Die im Werterhaltungsplan festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Dies gilt nur für Ansprüche im Rahmen dieses Vertrages. Für Vermögensschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer versichert, für derlei Schäden ausreichend versichert zu sein. Für Schäden, die den Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Verkehrssicherungspflicht (objektbezogen) obliegt dem Auftraggeber.

7 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig. Sollte der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatspauschalen im Rückstand sein, hat der Auftragnehmer das Recht die Leistung unverzüglich ohne weitere Anmahnung einzustellen. Das Recht auf Schadenersatz bleibt, davon unberührt, weiter bestehen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

8 Gerichtstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

9 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwendet werden.

10 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Reglung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

11 Schriftformvereinbarung

Sollten Nebenabreden notwendig werden oder sein, bedürfen sie in jedem Fall der Schriftform. Gleiches gilt für Vertragsänderungen oder Ergänzungen und ebenso ausdrücklich für die Schriftformvereinbarung.